- letztinstanzlich
- lẹtzt|in|stanz|lich auch: lẹtzt|ins|tanz|lich 〈Adj.〉1. 〈Rechtsw.〉 die letzte zuständige Stufe eines gerichtlichen Verfahrens betreffend, von ihr ausgehend2. als letzte Instanz zuständig (Behörde)● über die Rechtschreibreform wurde \letztinstanzlich entschieden
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lẹtzt|in|s|tanz|lich <Adj.> (Papierdt.):a) von der letzten Instanz ausgehend, verfügt:ein -es Urteil;b) [bei einem gerichtlichen Verfahren] als letzte Instanz fungierend:-e Schiedsstellen.* * *
lẹtzt|in|stanz|lich <Adj.> (Papierdt.): a) von der letzten Instanz ausgehend, verfügt: Ein ... verbraucherfeindliches Urteil, das leider als -er Spruch künftig beim Gebrauchtwagenkauf beachtet werden muss (ADAC-Motorwelt 4, 1985, 16); b) [bei einem gerichtlichen Verfahren] als letzte Instanz fungierend: ... und nur noch der Weg über die Verwaltungsgerichtsbarkeit als -er Konfliktregelungsstelle offen bleibe (Nds. Ä. 22, 1985, 34); Das Oberste Gericht kann sich aus den Hunderten von Fällen und Grundsatzentscheidungen ... jene aussuchen, zu denen es l. Stellung nimmt (Weltwoche 26. 7. 84, 7).
Universal-Lexikon. 2012.